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    Ein wesentlicher Teilbereich des Personalwesens ist die Personalabrechnung der Mitarbeiter. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung hat eine Informations- und Nachweispflicht. Neben der Informationspflicht für den Mitarbeiter hat die Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Unternehmen noch die Aufgabe der Nachweispflicht für externe Stellen (z. B. Finanzamt, Krankenkassen) und dient als Grundlage für die Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung.

    Die Beachtung vielfältiger Rechtsnormen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung verlangt besondere Schulungen und ein breites Wissensspektrum.

Nehmen Sie unseren Service in Anspruch und wir unterstützen Sie

      • als Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.
      • bei der Aufbereitung der gehaltsrelevaten Daten und Unterlagen für den Steuerberater.
      • bei der Stammdatenerfassung und -pflege.
      • bei der Vertragserstellung und dem Vertragswesen.
      • bei der Fristenüberwachung und der Zeugniserstellung.
      • bei Ihrem Bescheinigungwesen.
      • bei der Überprüfung auf Vollständigkeit Ihrer Personalakten.

 

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